Die Ladesäule der Zukunft arbeitet wirtschaftlich durch intelligentes Lastmanagement. Sie unterstützt eine bi-direktionale Kommunikation zum Fahrzeug gemäß ISO15118 und ist updatefähig. Darüber hinaus entspricht sie den Anforderungen des Mess- und Eichrechts, sofern der Stromverbrauch nach kWh abgerechnet wird.
Das AC-Laden ist die häufigste Ladeform, denn es hat den großen Vorteil, dass die vorhandene AC 230 V/400 V-Stromversorgung genutzt werden und der Anschluss der Ladeinfrastruktur selbst durch einen Elektroinstallateur erfolgen kann. AC-Ladestationen sind zudem deutlich günstiger als DC-Ladestationen. AC-Ladestationen finden sich zum Beispiel zu Hause, in Hotels, auf öffentlichen Parkflächen oder an der Arbeitsstelle.
Fragen Sie Ihren Anbieter nach diesen Kriterien:
Eine proaktive Berücksichtigung von Ladeinfrastruktur bei Planungen von Parkplätzen etc. ist zu empfehlen, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden. Zudem ist davon auszugehen, dass es vermehrt Festlegungen eines Parkplatzanteils mit Ladeinfrastruktur, zumindest im öffentlichen Bereich geben wird. Parkplätze sollten daher für eMobilität vorbereitet sein.
Die Entscheidung zwischen AC- und DC-Laden ist zugleich eine Entscheidung zwischen schnellem Laden mit hohen Anschaffungskosten beim Ladepunkt und dem langsamen Laden an einer deutlich kostengünstigeren Ladesäule. Über die Nutzung des Ladeparkplatzes kann diese Entscheidung leicht getroffen werden: Überall dort, wo die Ladesäule nicht als Stopp zum Tanken angesehen wird sondern als Nebeneffekt des Parkens genutzt wird, reicht AC-Laden völlig aus. Mit der sich ausweitenden Ladeinfrastruktur wird diese Art des Ladens immer wahrscheinlicher, zumal nicht alle Fahrzeuge für diese Art des Ladens ausgelegt sind.
Die intelligente Verteilung der verfügbaren Energie und die Gewährleistung eines stabilen Stromnetzes sind zunehmend wichtigere Herausforderungen, die sich dem Betreiber stellen. Das dynamische Lastmanagement (DLM) sorgt für eine intelligente Verteilung der verfügbaren Energie und gewährleistet so ein stabiles Stromnetz.
Zukunftsfähige Ladeinfrastruktureinheiten unterstützen ein Lastmanagement, das bis zu 250 Ladepunkte innerhalb eines lokalen eDLM-Netzes verwalten kann. Hierfür wird die gesamte zur Verfügung stehende Energie hochdynamisch und effektiv unter Nutzung verschiedener Profile verteilt, sodass eine gemeinsame Zuleitung nicht überlastet wird. Die stetig weiterentwickelte eDLM-Software ist interoperabel mit weiteren Ladepunkten sämtlicher Hersteller, die ebenfalls auf eDLM Software setzen. Somit lassen sich Ladeparks durch deren Betreiber herstellerunabhängig und einfach erweitern.
Zukünftige Versionen des OCPP Protokolls, weitere Backendanbieter, neue DLM Funktionen und generelle Funktionserweiterungen müssen per Softwareupdate nachinstallierbar sein. Ebenso ist die ständige Anpassung an Aktualisierungen der Normen nur über Updates der Firmware möglich. Fragen Sie den Hersteller, wie und wie oft Updates angeboten werden.
Freie Softwareupdates (typ. Quartalsbasis) garantieren die Aktualität der Ladesysteme und berücksichtigen damit dynamisch vorliegende Marktentwicklungen. Remote Service zur Identifikation von Fehlern ist ebenso möglich wie eine Vor-Ort-Verwaltung. Dabei können Updates sowie Konfigurationen auch über einen Service-USB-Stick eingespielt und dupliziert werden.
Eine in den Laderegler CC612 integrierte elektronische Gleichfehlerstromüberwachung ersetzt die Notwendigkeit eines teureren RCDs Typ B. Die deutlich günstigere Kombination aus elektronischer Gleichfehlerstromüberwachung und RCD Typ A erfüllt sämtliche normativen Anforderungen an den Schutz vor Fehlerströmen. Der Laderegler überwacht bereits kleine Differenzströme, die auf Verschlechterungen hindeuten, meldet diese frühzeitig und der Ladevorgang wird bei Überschreiten von Schwellwerten bewusst beendet.
Mehrwert für den Fahrzeugbesitzer: Nur so können dem Fahrzeugbesitzer, auch während des Ladevorgangs, zusätzlich gezielte Informationen über verschiedene Ladezyklen hinweg zur Verfügung gestellt werden. Diese bieten ihm die Möglichkeit, rechtzeitig eine Werkstatt aufzusuchen. Er kann somit einem „Liegenbleiben“ auf Grund von Fahrzeugalterung oder unerkannter Beschädigung aktiv entgegenwirken.
Vorteil für den Betreiber: Unnötig ausgelöste RCDs müssen nicht erst nach längerer Zeit von Servicekräften manuell wieder eingeschaltet werden, was eine höhere Verfügbarkeit der Ladesäule bedeutet.
Eine eichrechtskonforme Abrechnung ist nicht nur für den öffentlichen Raum, sondern auch beim Laden von Firmenfahrzeugen am privaten Hausanschluss bzgl. einer anschließenden Verrechnung mit den Arbeitgebern gesetzlich erforderlich.
Sehr knapp zusammengefasst verlangt das Eichrecht, dass alle bei der Erhebung von Messwerten und bei der Verarbeitung von Messwerten bis zum Rechnungsbetrag beteiligten Komponenten vertrauenswürdig sein müssen oder zumindest eine Prüfung der Rechnung ausschließlich auf Basis von vertrauenswürdigen Komponenten möglich sein muss.
Die Erfüllung dieser Anforderung für alle Komponenten von Zähler und Controller in der Ladesäule über die diversen Backends bis zur Rechnung ist technisch nicht möglich und nicht verhältnismäßig.
In der Ladesäule können die notwendigen Messwerte mittels eines vertrauenswürdigen Geräts auf vertrauenswürdige Weise signiert werden und signiert übertragen werden. Die übertragenen Werte werden hierbei Bestandteil der Rechnung und können bequem online mit Hilfe einer vom Hersteller mitzuliefernden Software, der sogenannten Transparenzsoftware, geprüft werden.
Die technische Basis für diese eichrechtskonforme Abrechnung bildet die Kombination eines Ladereglers mit Baumusterprüfbescheinigung durch die Eichbehörde, mit Energiezähler mit Verschlüsselung im Zähler und einer Transparenzsoftware.
Vorteil: Durch solch eine anbieterunabhängige Lösung werden Betreiber von Ladeinfrastruktur (CPO), Backend-Betreiber und Endkunden nicht mehr gezwungen, sich auf eine proprietäre Kombination aus Ladepunkt-Hardware und Backend festzulegen.
Dies erfordert die aufwändige Rechnungsprüfung vor Ort – auch im Falle eines Rechtsstreits.
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